Allgemeine Geschäftsbedingungen von Selina Mandel Brautstyling

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und Selina Mandel Brautstyling und am vereinbarten Datum für ein Brautstyling sowie weiteren Stylings dar.

2. Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht zu einer festen Buchung führt.

3. Festbuchung und Anzahlung

Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Für eine feste Buchung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make-up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make-up Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden zusätzlich anfallende Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, nach Stunden abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise ¼ des Halbtagessatzes.

4. Sonderregelungen

Stornierung und Umbuchung wegen Covid-19

Sollte ein Brautstyling bzw. die Hochzeit verschoben werden, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen (z. B. Lockdown oder Kontaktbeschränkungen), so besteht die Möglichkeit das Styling auf einen späteren Termin umzubuchen. In diesem Fall wird eine erneute Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers auf Grundlage der aktuellen Preisliste versendet. Sollte das Styling seitens des Auftragnehmers storniert werden und es wird kein Ersatztermin gewünscht, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
Für Stornierungen oder Umbuchungen ohne gesetzliche Grundlage gelten die regulären Stornoregelungen.

5. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande zwischen Ihnen als Kunden und Selina Mandel Brautstyling.

6. Zustandekommen eines Vertrages/ Anzahlung

Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Probetermin und Hochzeitsstyling am Tag der Hochzeit) der gebuchten Leistungen zustande.

Für die verbindliche Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu entrichten. Diese wird mit der Endsumme verrechnet. Erfolgt vor dem Probetermin eine Absage seitens des Kunden, so werden 20 % der Summe einbehalten.

7. Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt für alle in der Brautstyling-Vereinbarung (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich, fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.

Diese Leistungen umfassen Brautstyling, Braut Make-up, zusätzlichen Hairstylings sowie Hochsteckfrisuren und/oder Make-ups für weitere Personen.

8. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über allgemeine gängige Kommunikationswege wie beispielsweise:

Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/Instagram), WhatsApp.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU-DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Vergleich zur EU erhebliche Mängel aufweist.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.

Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege (0,50 € je gefahrenen km) erhoben.

Die Anzahlung von 50 % bestätigt die Buchung. 7 Tage vor dem Endtermin sind die restlichen 50 % per Überweisung zu zahlen.

Der Restbetrag (für Tätigkeiten, die besprochen wurden und auf der Rechnung stehen/Fahrtkosten/Extras) ist eine Woche vor dem Hochzeitstermin zu zahlen. Alle mehr Kosten, die am Hochzeitstag anfallen (zusätzlichen Stylings, Extras) sind am Tag der endgültigen Leistungserbringung fällig.

10. Verwendung von Fotos

Die Kundin ist damit einverstanden, dass Fotos von dem Make-up und/oder der Frisur gemacht werden und diese von mir für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf Facebook, Instagram und meiner Webseite bis auf Widerruf genutzt werden können. Wünscht sie dies nicht, kann sie dem in der schriftlichen Vereinbarung und Datenschutzvereinbarung (DSGVO) widersprechen.

11. Kündigung/Stornierung von Leistungen

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten in Höhe von 99 % zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

  • 7 Tage vor Termin: 90 %
  • 14 Tage vor Termin: 75 %
  • 21 Tage vor Termin: 50 %
  • 28 Tage vor Termin: 25 %

Mit der Buchung der Leistungen wird ein fester Zeitraum für Sie freigehalten, welcher für andere Kunden dann nicht mehr zur Verfügung steht. Des Weiteren ist es leider in den meisten Fällen nicht möglich, dieses Zeitfenster nach Absage neu zu vergeben. Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuelle entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-up Artist in diesem Fall nicht.

12. Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z. B. Materialkosten, Requisiten, Styling kosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Make-up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Make-up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

13. Haftung

Alle Produkte sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, werden wir diese nur nach Prüfung und Rücksprache verwenden. In diesem Fall ist der Make-up Artist vorab zu informieren.

Die Make-up Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die im Rahmen der Dienstleistung oder danach durch die verwendeten Produkte auftreten. Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.

14. Mängelansprüche

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um dem Make-up Artist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit der Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandungen und Rückforderungen des Honorars sind nichtig.

15. Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artist.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2022 bis auf weiteres. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.